Allgemeine Geschäftsbedingungen

für das Serviced-Apartmenthaus SOFI-Living-Apartments
Immogreat Hannover Ina Albrecht e.K. Alfred-Nobel-Str. 3 , 30926 Seelze, Steuernummer 27/203/18234

Stand: 31.12.2022

– nachstehend „Serviced-Apartmenthaus/Beherbergungsbetrieb “ genannt –

1. ​Geltungsbereich

  1. ​Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments, zur Beherbergung sowie alle für den Gasterbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hauses Im Heidkampe 55 30659 Hannover.
  2. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Serviced-Apartmenthaus und dem Gast individuell vereinbart wurden.

2. Zustandekommen des Vertrages

  1. Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (Apartmentbuchung), der durch das Serviced-Apartmenthaus angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Buchung.
    • Der Begriff „Beherbergungsvertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Hotelaufnahme-, Gastaufnahme-, Hotel- und Hotelzimmervertrag. Hierbei ist es unerheblich, wie der Vertrag zustande gekommen ist (unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln wie Briefe, Telefaxe, Telefonate, E-Mails, über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS), Telemedien (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr) oder bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Gastes oder Bestellers und eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Beherbergungsbetriebes).
    • Angebote des Beherbergungsbetriebes sind bis zum erfolgten Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch den Beherbergungsbetrieb zustande. Dem Beherbergungsbetrieb steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen. Falls eine Buchungsbestätigung aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich war, kommt der Beherbergungsvertrag durch die Bereitstellung des Zimmers/ Apartments zustande.
  2. Erfolgt die Zimmerbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Annahmevertrag, sofern dem Serviced-Apartmenthaus eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergungszwecken dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs. Gleiches gilt für die Belegung der Apartments mit mehr als der gebuchten Personenzahl. In diesem Fall ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, eine entsprechende Preisanpassung zu verlangen.

3. Preise und Leistungen

  1. Das Serviced-Apartmenthaus ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Apartments nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. ​Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Apartments und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Serviced-Apartmenthauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Serviced-Apartmenthausesgegenüber Dritten.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
    • Im Preis inbegriffen sind alle Nebenkosten inklusive des Internets, Basisreinigung alle 7 Tage sowie ein Welcome-Paket bei Anreise. Zum Auszug fällt die Endreinigung in Höhe von 90 EUR an. Bei Short- und Midstay Aufenthalten entfällt die Gebühr für die Endreinigung. Bei Longstay ab 29 Nächten fällt eine Kaution von 1500 € an.
  4. ​Die Preise können vom Serviced-Apartmenthaus geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Apartments, der Leistung des Serviced-Apartmenthaus oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Serviced-Apartmenthaus dem zustimmt.
  5. Rechnungen des Beherbergungsbetriebs ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Im Falle einer Vereinbarung, dass die Zahlung durch einen Dritten geleistet wird, ist die Rechnung unverzüglich nach Erhalt zu begleichen, jedoch ist der betroffene Gast persönlich für die Zahlung haftbar. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen (derzeit 9%Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5%-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz) zu verlangen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 9% über dem BasiszinssatzDie Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von 10 EUR erheben.
  6. Das Serviced-Apartmenthaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder auch danach eine Vorauszahlung und eine Sicherheitsleistung von 1500€ ab 29 Nächtenzu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Serviced-Apartmenthaus ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Serviced-Apartmenthaus aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
  7. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Serviced-Apartmenthauses aufrechnen oder mindern.
  8. Barzahlungen können nur eingeschrängt akzeptiert werden.

4. Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes

  1. Das Serviced-Apartmenthaus räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
    • Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat das Serviced-Apartmenthaus Anspruch auf angemessene Entschädigung.
    • Das Serviced-Apartmenthaus hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen. Bei Messepreisen 80 % des vertraglich vereinbarten Preises.
    • ​Sofern das Serviced-Apartmenthaus die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Serviced-Apartmenthaus zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Serviced-Apartmenthaus ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Serviced-Apartmenthaus durch anderweitige Verwendungen der Leistungen erwirbt.
  2. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Apartment oder die gebuchten Leistungen ohne dies dem Serviced-Apartmenthaus rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
  3. ​Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, sofern das Serviced-Apartmenthaus dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Serviced-Apartmenthaus keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Serviced-Apartmenthaus. Der Gast muss den Rücktritt in Textformerklären.

5. Rücktritt des Hotels

  1. Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.3 eingeräumt wurde, ist das Serviced-Apartmenthaus ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage Serviced-Apartmenthaus die Buchung nicht endgültig bestätigt.
  2. Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, vor Einzug. So ist das Serviced-Apartmenthaus gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ein Rücktrittsrecht aus sachlich gerechtfertigtem Grundvom Vertrag ist davon unberührt. Es bestehtinsbesondere falls
    • ​höhere Gewalt oder andere vom Serviced-Apartmenthaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • ​Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
    • das Serviced-Apartmenthaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Serviced-Apartmenthauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Serviced-Apartmenthauses zuzurechnen ist;
    • eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;
    • unerlaubt Haustiere mitgebracht werden;
    • ​ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt;
    • das Serviced-Apartmenthaus von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Serviced-Apartmenthauses nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen;
    • der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine Vermögensauskunft nach § 807 Zivilprozessordnung erteilt, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
    • ​ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
  4. Das Serviced-Apartmenthaus hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textformin Kenntnis zu setzen.
  5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

6. An- und Abreise

  1. ​Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments, es sei denn, das Serviced-Apartmenthaus hat die Bereitstellung bestimmter Apartments schriftlich bestätigt.
  2. Gebuchte Apartments stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Gebuchte Apartments sind vom Gast bis spätestens 22:30 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Serviced-Apartmenthaus das Recht, gebuchte Apartments nach 23:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
  4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments dem Serviced-Apartmenthaus spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Beherbergungsbetrieb über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 14:00 Uhr 30% den Logispreisin Rechnung stellen, ab 16 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, dem Serviced-Apartmenthaus nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
  5. Wird eine ausgehändigte Schlüsselkarte verloren oder bei der Abreise nicht abgegeben, so wird dies mit einer Gebühr von 5,00 Euro berechnet.
  6. Liegt der Verschmutzungsgrad eines geräumten Apartments über dem allgemein als normal zu bezeichnenden Maß, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, eine entsprechende Reinigungspauschale als Extrakosten abzurechnen. Der Gast haftet für die durch ihn, seine Begleiter, seinen Besuch oder Erfüllungsgehilfen gemäß § 278 BGB verursachten Schäden an den Beherbergungseinrichtungen und für zusätzliche Reinigungskosten, die durch Nichteinhaltung der Nichtraucherbestimmungen entstehen.
  7. Eine Verlängerung des Aufenthaltes über den im Beherbergungsvertrag vereinbarten Zeitraum hinaus ist nur nach rechtzeitiger vorheriger Absprache mit dem Beherbergungsbetrieb möglich. Ein Anspruch auf eine Vertragsverlängerung besteht grundsätzlich nicht.
  8. Während des Aufenthalts entstandene Schäden im Beherbergungsbetrieb sind vom Gast unverzüglich anzuzeigen. Seitens des Beherbergungsbetriebs wird eine Schadensmeldung erstellt. Wenn Schäden nach der Abreise des Gastes im Apartment festgestellt werden, die dieser versäumt hat zu melden, behält sich der Beherbergungsbetrieb vor, die angegebene Kreditkarte mit einer Sicherheitsleistung in angemessener Höhe zu belasten.
  9. Haustiere sind nicht erlaubt. Das Rauchen in den gebuchten Apartments bzw. Räumlichkeiten des Beherbergungsbetriebs ist grundsätzlich nicht gestattet. Verstößt der Gast gegen dasRauchverbot, ist er dem Beherbergungsbetrieb zum Ersatz des hieraus entstandenen Schadens verpflichtet. Eine Vertragsstrafe in Höhe von 150,00 Euro wird in jedem Fall des Verstoßes gegen das Rauchverbot fällig.

7. Haftung

  1. ​Das Serviced-Apartmenthaus haftet in Fällen desVorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Serviced-Apartmenthaus ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
  2. Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
  3. Soweit dem Gast ein Stellplatz im Beherbergungsparkhaus oder auf dem Beherbergungsparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Beherbergungsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Beherbergungsbetrieb nicht. Eine Überwachungspflicht des Beherbergungsbetriebes besteht nicht.
  4. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Beherbergungsbetriebes auftreten, wird der Beherbergungsbetrieb bei Kenntnis bemüht sein, für Abhilfezu sorgen. Der Gast verpflichtet sich, dass ihm Zumutbare beizutragen, um Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  5. Der Gast ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise, gegenüber dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen. Ansprüche des Gastes sind innerhalb von einem Monat nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb in Textform geltend zu machen. Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  6. Für eingebrachte Sachen haftet der Beherbergungsbetrieb dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Beschädigung oder Verlust ist die Haftung beschränkt bis zum Hundertfachen des Zimmer-/ Apartmentpreises pro Tag, höchstens jedoch 1500 Euro. Für Geld, Kostbarkeiten und Wertgegenstände tritt an die Stelle von 1500 Euro der Betrag von 600,00 Euro. Gegenstände oder Materialien, die vom Gast in allgemein zugänglichen Räumen des Beherbergungsbetriebes, auch in technischen Einrichtungen, hinterlassen werden, gelten nur dann alseingebracht, wenn sie ausdrücklich von einem Mitarbeiter des Beherbergungsbetriebes in Obhut genommen werden. In den Zimmern/ Apartments gilt als eingebracht, was der aus dem Vertrag berechtigte Gast eingebracht hat. Für nicht eingebrachte Gegenstände ist eine Haftung des Beherbergungsbetriebs ausgeschlossen.
  7. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Serviced-Apartmenthaus übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. 
  8. Soweit der Beherbergungsbetrieb für den Gast Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen und auf Rechnung des Gastes. Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtung und stellt den Beherbergungsbetrieb von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.

8. Haftung des Gastes

  1. Der Gast ist verpflichtet, die Räumlichkeiten und Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Unbeschadet weiterer Ansprüche haftet der Gast insbesondere für
    • die mutwillige Beschädigung oder Zerstörung von Einrichtungsgegenständen;
    • Schäden, die durch überlaufende Duschwannen oder Spülbecken entstehen;
    • Schäden, die durch das Auslösen des Brandmelders verursacht werden, insbesondere durch unbeaufsichtigt gelassene Herde, Toaster, Mikrowellen etc., durch Zurücklassen von Töpfen, Pfannen, Wasserkochern etc. auf angeschalteten Herdplatten, durch unerlaubtes Rauchen, offenes Feuer, Räucherstäbchen, Kerzen, Rauchrituale etc., durch Bügeln auf dem Teppich, Bett oder durch unbeaufsichtigte Kinder oder Haustiere.
  2. Die vorstehende Aufzählung dient der Klarstellung und ist nicht abschließend. Darüberhinausgehende Ansprüche des Beherbergungsbetriebes können bestehen. 

9. VIDEOÜBERWACHUNG

Einzelne Bereiche unseres Hauses sind videoüberwacht und entsprechend gekennzeichnet. Der Gast hat stets die Möglichkeit, Informationen über die Art und den Umfang und die Dauer der Speicherung der Videoaufnahmen bei der Leitung des Hauses zu erfahren. 

10. EU-Verbraucherschlichtungsstelle

Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist der Beherbergungsbetrieb darauf hin, dass die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung („OS-Plattform“) eingerichtet hat: https://www.ec.europa.eu/consumers/odr. Der Beherbergungsbetrieb nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

11. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Beherbergungsbetriebs.

Hannover, 31.12.2022